Wer noch einen alten rosa oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie hat, sollte jetzt auf den Kalender schauen. Denn der Pflichtumtausch läuft seit Jahren in gestaffelten Fristen – und wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Noch im Umlauf befindliche Papierführerscheine: etwa 15 Millionen · Frist für vor 1953 Geborene: 19. Januar 2033 · Durchschnittliche Umtauschgebühr: ca. 25 Euro · Verwarnungsgeld bei Verstoß: 10 Euro · Gültigkeit des neuen EU-Kartenführerscheins: 15 Jahre

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob die 15-Jahres-Regelung für alle EU-Länder einheitlich ist
  • Wie die Online-Beantragung in jedem Bundesland genau funktioniert
  • Ob die Kosten für den Umtausch in Zukunft steigen werden
3Zeitleisten-Signal
  • 19. Januar 2026: Endgültiges Ende der Gültigkeit aller vor 2013 ausgestellten Papierführerscheine (außer vor 1953 Geborene)
  • 19. Januar 2033: Letzte Frist für vor 1953 Geborene
4Wie es weitergeht
  • Nach dem Umtausch erhalten Sie einen EU-Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit
  • Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt – keine Prüfung nötig
  • Bei Verlust des alten Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich

Fünf zentrale Fakten zum Führerschein-Umtausch auf einen Blick:

Merkmal Wert
Anzahl noch gültiger Papierführerscheine ca. 15 Millionen (Stand 2023, ADAC)
Erste Umtauschfrist 19. Januar 2026
Letzte Umtauschfrist (vor 1953) 19. Januar 2033
Durchschnittliche Bearbeitungszeit 2–4 Wochen
Gültigkeit des neuen Führerscheins 15 Jahre

Welche Führerscheine sind ab 2026 nicht mehr gültig?

Welche Papierführerscheine sind betroffen?

Gilt die Regelung auch für den grauen Papierführerschein?

  • Ja, der graue Papierführerschein (ausgestellt zwischen 1990 und 1998) muss ebenfalls umgetauscht werden – die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr (NDR – öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Sind EU-Kartenführerscheine ebenfalls betroffen?

  • Der EU-Kartenführerschein unterliegt einer anderen Regelung: Er ist 15 Jahre gültig, danach muss das Dokument verlängert werden – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen (ADAC)
Fazit: Alte Papierführerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Inhaber eines rosa oder grauen Scheins sollten die Fristen prüfen, sonst droht ein Verwarnungsgeld.
Die Krux

Rund 15 Millionen Papierführerscheine sind noch im Umlauf – viele Inhaber kennen die Fristen nicht. Die Behörden rechnen mit einem Ansturm in den letzten Monaten vor 2026.

Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten

Fristen nach Geburtsjahr

  • Geburtsjahrgänge 1953–1958: Frist bis 19. Januar 2022 (Bundesregierung)
  • Geburtsjahrgänge 1959–1964: Frist bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahrgänge 1965–1970: Frist bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahrgänge 1971–2022: Frist bis 19. Januar 2025 (für Führerscheine mit Ausstellungsjahr vor 2013)
  • Vor 1953 Geborene: Frist bis 19. Januar 2033 (ADAC)

Fristen nach Ausstellungsdatum

Ein Muster, das die gestaffelte Logik zeigt: Die Fristen richten sich auch nach dem Ausstellungsjahr. Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Regelungen zusammen – basierend auf Angaben der zuständigen Behörden.

Ausstellungsjahr Umtauschfrist bis Quelle
1999–2001 19. Januar 2026 Bundesregierung
2002–2004 19. Januar 2027 ACE – Auto Club Europa
2005–2007 19. Januar 2028 NDR
2008 19. Januar 2029 NDR
2009 19. Januar 2030 Stadt Köln
2010 19. Januar 2031 Kreisverwaltung Alzey-Worms

Die Staffelung soll einen gleichmäßigen Bearbeitungsfluss in den Behörden gewährleisten – ein überraschender Ansturm bliebe sonst nicht aus.

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

  • Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (NDR)
  • Bei einer Verkehrskontrolle ohne gültigen Führerschein kann es teurer werden – der alte Papierführerschein ist dann nicht mehr gültig (ACV – Automobilclub von Deutschland)
Fazit: Die Fristen sind nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr gestaffelt. Die letzte Frist für alle alten Papierführerscheine endet am 19. Januar 2033 – Inhaber älterer Geburtsjahrgänge haben also noch etwas Zeit.

Wo tausche ich den rosa Führerschein um?

Zuständige Behörden

  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort – in der Regel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung (BMV)
  • In einigen Städten wie Berlin ist der Umtausch online möglich (Bundesregierung)
  • Der Umtausch kann persönlich oder schriftlich (mit Formular) erfolgen (BayernPortal – bayerisches Behördenportal)

Umtausch online oder persönlich

  • In vielen Bundesländern ist ein Online-Antrag möglich – die Voraussetzungen variieren (NDR)
  • Persönlich: Termin vereinbaren, Unterlagen einreichen, Passfoto mitbringen – die Bearbeitungszeit beträgt 2–4 Wochen (ADAC)

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

  • Viele Behörden verlangen vorab eine Terminbuchung – online oder telefonisch
  • Die Öffnungszeiten und Wartezeiten unterscheiden sich stark je nach Kommune

Das Muster: Wer online bucht, spart Zeit – aber nicht jede Gemeinde bietet diesen Service an.

Warum das wichtig ist

Wer den Umtausch online erledigen kann, spart sich den Weg zum Amt – aber nicht jede Behörde bietet diesen Service an. Vorher prüfen lohnt sich.

Welche Dokumente brauche ich beim Führerschein-Umtausch?

Erforderliche Unterlagen im Überblick

  • Alter Führerschein (BMV)
  • Personalausweis oder Reisepass (Bundesregierung)
  • Biometrisches Passfoto (aktuell, nicht älter als 6 Monate) (ADAC)
  • Ggf. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Neuerteilung, nicht beim Pflichtumtausch) (NDR)

Sonderfälle: Verlust, abgelaufener Führerschein

  • Bei Verlust des alten Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich (BMV)
  • Ist der Führerschein bereits abgelaufen, kann die Behörde ein aktuelles Sehtest-Ergebnis verlangen

Kosten und Zahlungsmittel

  • Die Gebühr für den Pflichtumtausch liegt bundesweit bei 25,50 Euro plus 1,00 Euro (GebOSt-Ziffer) (BMV)
  • Zusätzlich können 6,50 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins anfallen (BMV)
  • In Hamburg werden 44,70 Euro fällig (NDR)
  • Insgesamt können die Kosten je nach Kommune zwischen 33 und 45 Euro schwanken (NDR)
Fazit: Die Dokumente sind überschaubar: alter Führerschein, Ausweis, Passfoto und ggf. Sehtest. Die Kosten liegen meist zwischen 25 und 45 Euro, je nach Behörde.

Ist der EU-Führerschein nur noch 15 Jahre gültig?

Was bedeutet die 15-Jahres-Regelung?

  • Ja, der EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet (ADAC)
  • Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis – diese bleibt bestehen (Bundesregierung)
  • Nach Ablauf muss der Führerschein verlängert werden – eine Prüfung ist nicht nötig (BMV)

Gilt das für alle EU-Führerscheine?

  • Die Regelung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten – die konkrete Umsetzung kann jedoch variieren (ACE – Auto Club Europa)
  • Führerscheine für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Lkw, Bus) unterliegen anderen Regelungen

Unterschied zur alten Regelung

  • Früher war der Führerschein unbefristet gültig – die neue Regelung zielt auf Fälschungssicherheit und aktuelle Passfotos ab (ADAC)
  • Der Umtauschpflicht unterliegen nur die alten Dokumente, nicht die Fahrerlaubnis selbst

Das Paradox: Die Fahrerlaubnis bleibt unbegrenzt gültig – das Dokument, das sie bescheinigt, muss alle 15 Jahre erneuert werden.

Das Paradox

Die Fahrerlaubnis bleibt unbegrenzt gültig – das Dokument, das sie bescheinigt, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Ein bürokratischer Unterschied, der viele verwirrt.

Schritt-für-Schritt: So tauschen Sie Ihren Führerschein um

  1. Frist prüfen – Ermitteln Sie Ihr Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins (ADAC-Umtauschtabelle)
  2. Unterlagen besorgen – Personalausweis, biometrisches Passfoto, alter Führerschein (ggf. Sehtest) (BMV)
  3. Termin vereinbaren – Online oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort (Bundesregierung)
  4. Antrag einreichen – Persönlich oder schriftlich mit Formular; ggf. online möglich (BayernPortal)
  5. Gebühr bezahlen – Bar oder mit Karte (ca. 25–45 Euro je nach Kommune) (NDR)
  6. Neuen Führerschein erhalten – Bearbeitungszeit 2–4 Wochen, Versand per Post (ADAC)

Zeitleiste: Wichtige Daten zum Führerschein-Umtausch

  • 19. Januar 2013 – Einführung des EU-Kartenführerscheins; Beginn der Pflichtumtauschfrist für alte Dokumente (Bundesregierung)
  • 19. Januar 2022 – Fristende für Geburtsjahrgänge 1953–1958
  • 19. Januar 2023 – Fristende für Geburtsjahrgänge 1959–1964
  • 19. Januar 2024 – Fristende für Geburtsjahrgänge 1965–1970
  • 19. Januar 2025 – Fristende für Geburtsjahrgänge 1971–2022 (Ausstellungsjahr vor 2013)
  • 19. Januar 2026 – Endgültiges Ende der Gültigkeit aller vor 2013 ausgestellten Papierführerscheine (außer vor 1953 Geborene)
  • 19. Januar 2033 – Letzte Frist für vor 1953 Geborene

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Papierführerscheine verlieren ab 2026 ihre Gültigkeit (BMV)
  • Die Fristen sind nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelt (Bundesregierung)
  • Der EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig (ADAC)
  • Bei Verstoß wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig (NDR)

Was unklar ist

  • Ob die 15-Jahres-Regelung für alle EU-Länder einheitlich ist
  • Wie genau die Online-Beantragung in jedem Bundesland funktioniert
  • Ob die Kosten für den Umtausch in Zukunft steigen

Stimmen zum Führerschein-Umtausch

„Die Fristen sind gestaffelt, um einen gleichmäßigen Bearbeitungsfluss zu gewährleisten.“

– Bundesregierung (FAQ Führerschein-Umtausch)

„Der Umtausch ist verpflichtend, aber die Fahrerlaubnis bleibt unberührt.“

– ADAC

„Der Umtausch kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.“

– BayernPortal

Der Pflichtumtausch alter Führerscheine ist kein reiner Verwaltungsakt – er dient der Angleichung an EU-Standards und der Fälschungssicherheit. Für Inhaber eines rosa oder grauen Papierführerscheins ist die Botschaft klar: Prüfen Sie Ihre Frist, sammeln Sie die Unterlagen und beantragen Sie den Umtausch rechtzeitig. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, sondern auch den Verlust der Fahrerlaubnisdokumentation – und damit im schlimmsten Fall Probleme bei der nächsten Verkehrskontrolle.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Führerschein-Umtausch online beantragen?

In einigen Städten wie Berlin und vielen Landkreisen ist der Umtausch online möglich. Die Antragstellung erfolgt über das Portal der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bundesregierung).

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Bei einer Verkehrskontrolle ohne gültigen Führerschein kann es teurer werden (ACV).

Ist der Umtausch kostenlos?

Nein, es fallen Gebühren an. Bundesweit liegt die Grundgebühr bei 25,50 Euro plus 1,00 Euro (GebOSt-Ziffer) und ggf. 6,50 Euro für den Direktversand (BMV).

Brauche ich ein neues Passfoto für den Umtausch?

Ja, ein biometrisches Passfoto ist erforderlich. Es sollte nicht älter als 6 Monate sein (ADAC).

Muss ich die Fahrerlaubnisprüfung wiederholen?

Nein, beim Pflichtumtausch wird keine Prüfung abgelegt. Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt (Bundesregierung).

Wie lange dauert der Umtausch?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen, kann aber je nach Behörde variieren (ADAC).

Kann ich den Umtausch auch in einer anderen Stadt durchführen?

Nein, zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz (BMV).